Abmahnung bei „subscribe to comments“-Plugin

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo zusammen!

    Wenn man mal bei Google nach „WordPress“, „Plugin“ und „Abmahnung“ sucht, erhält man viele Treffer auf das Plugin „subscribe to comments“.

    Bislang konnte man dem aus dem Weg gehen, in dem man das Plugin nicht installiert oder deaktiviert hat (die, die WordPress auf einem eigenen Server installiert haben).
    In der neuen WordPress-Version hier bei wordpress.com ist das Plugin standardmäßig enthalten und aktiviert.

    Müssen wir uns jetzt alle vor Abmahnungen fürchten? Ich möchte eigentlich nicht, dass sich nur registrierte Nutzer bei mir mit Kommentaren beteiligen können.

    Gibt es eine Funktion, das Plugin zu deaktiveren?

  • Avatar von Unbekannt

    Das Problem könnte WordPress leicht aus der Welt schaffen, indem jemand, der die Kommentare per E-mail abonniert, diese Anforderung erst per E-mail bestätigen muss.

    Als ich die Neuerung gesehen habe, bin ich davon ausgegangen, dass das auch so geregelt ist. Ich hab’s noch nicht benutzt, aber nach dem, was stormcloud schrieb, muss ich davon aus gehen, dass das nicht der Fall ist?! Das könnte allerdings Probleme geben…..

  • Avatar von Unbekannt

    Ich habe die Sache mal an eine entsprechende Stelle weitergeleitet.

    Selbst kann ich zu der Angelegenheit leider auch nichts sagen. Kann nur vermuten, dass die Tatsache, das WordPress.com ein amerikanisches Unternehmen ist, und damit auch amerikanischem Recht unterliegt gegen eine Abmahngefahr spricht.

    Aber seit wann hat gesunder Menschenverstand etwas mit Recht zu tun. ;)

    Gruß, Martin(IQ)

  • Avatar von Unbekannt

    Gibt es eine Funktion, das Plugin zu deaktiveren?

    Ich habe keine gefunden. Und wie vivisolani habe ich das selbst noch nicht ausprobiert …

    Da gwinnorientierte Blogs TOS-bedingt sowieso ausgeschlossen sind, halte ich die Abmahngefahr jedoch für sehr gering. Zumal die Funktion nicht abschaltbar ist und somit beim Benutzer kaum ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Ausnahmen bestätigen die Regel …

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Wir sind leider keine Anwaelte und ich kann daher hier auch keine rechtsverbindliche Aussage machen.

    So wie ich das sehe kann es aber durchaus Probleme in Deutschland geben wenn jemand gerade mal wieder an Abmahnwahn leidet. ( http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__7.html )

    Zur Zeit gibt es in den Einstellungen zur Diskussion unter /wp-admin/options-discussion.php ( Einstellungen – Diskussion – Subscribe To Comments ) lediglich die Option um das gesamte Feature abzuschalten. Damit ist man dann auf jeden Fall erst einmal auf der sicheren Seite.

    In Zukunft ist eine weitere Option oder ein allgemeines Double-opt-in Verfahren ( http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-In#Double_Opt-In ) fuer die erste Anmeldung zur Kommentar Benachrichtigung durchaus denkbar.

    Gruss
    Thorsten

  • Avatar von Unbekannt

    @Thorsten

    Danke für den Hinweis, dass man das abschalten kann. Das scheinen nicht Viele gewußt zuhaben (mich eingeschlossen ;-) ).

    vivi

  • Avatar von Unbekannt

    @ Torsten

    Du schreibst, daß gewinnorientierte Blogs TOS-bedingt ausgeschlossen seien.

    In den TOS gibt es einen Link zu dieser Seite:

    http://wordpress.com/types-of-blogs/

    Auf dieser Seite wird zum Beispiel zwischen Business- und Non-Profit-Blogs unterschieden, die man beide mit WordPress.com betreiben könne

    Oder meintest Du mit einem gewinnorientierten Blog etwas anderes?

    @ Thorsten

    Ich danke auch. Habe die Funktion jetzt auch erstmal abgeschaltet.

    Grüße von Sabine

  • Avatar von Unbekannt

    Business-Blogs sind nicht gewinnorientiert. Höchstens das Unternehmen dahinter. Ich meinte die explizit verbotenen Affiliate Marketing Blogs (weiter unten auf der gleichen Seite).

    In den TOS ist das der Punkt, der gelb hervorgehoben ist:

    By making Content available, you represent and warrant that:
    […]
    * the Content is not spam, is not machine- or randomly-generated, and does not contain unethical or unwanted commercial content designed to drive traffic to third party sites or boost the search engine rankings of third party sites, or to further unlawful acts (such as phishing) or mislead recipients as to the source of the material (such as spoofing);

    (Hervorhebung von mir)

    Die Abmahnungen beziehen sich ja meistens auf unerlaubte Werbung.

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Danke für die Klärung.

    Grüße von Sabine

  • Avatar von Unbekannt

    @ Torsten

    Meinst Du die „Abmahnungen“ (wenn man das so nennen will), die man von WP bekommt, wenn man gegen die TOS verstößt?

    „Von Außen“ handelt man sich doch hier in Deutschland meistens Abmahnungen wegen, Sachen ein, wegen denen in den meisten anderen Ländern niemand den Mund auftäte. Und für so manchen windigen Rechtsverdreher sind ungewollt von einem Blog erhaltene Kommentarbenachrichtigungen genau das, wonach er gesucht hat.

    Von daher wäre auf lange Sicht die grundsätzliche Klärung, welches Recht hier nun gilt, wünschenswert, schon allein, damit WP selbst bei weiteren Plug-ins usw. auf der sicheren Seite ist.

  • Avatar von Unbekannt

    Ich vergesse immer zu unterschreiben, obwohl man mich da schonmal drauf hingewiesen hat, dass das unfreundlich wäre. Das ist aber wirklich keine Absicht!

    LG vivi ;-)

  • Avatar von Unbekannt

    Ich meinte „normale“ Abmahnungen. Nicht welche von WordPress. Die mahnen auch nicht ab, sondern würden den Blog sperren bzw. gleich löschen.

    Die Kommentarbenachrichtigung wird meist als „unerwünschte Werbemail“ angesehen, daher mein Bezug zum Thema Kommerz-Seiten und Werbung. Die Abmahnung muss sich ja auf ein Recht beziehen, welches verletzt wird.

    Welches Recht hier gilt ist wahrscheinlich nicht mal den Juristen klar. Und das deutsche Recht sieht keine Präzedenzfälle vor, sondern entscheidet von Einzelfall zu Einzelfall. Daher können hier keinen allgemeinen Aussagen getroffen werden.

    Ich bin kein Jurist, daher kann das auch nicht stimmen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dem so ist.

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Ich wusste nicht, ob ich hier für extra einen eigenen Thread auf machen sollte, inhaltlich passte es auch hier.

    Eine Bekannte hat mich auf diesen Artikel hingewiesen, nachdem auch Akismet gegen deutsche Bestimmungen verstoßen würde, es zu Abmahnungen kommen könnte, und WP auf Anfragen völlig desinterressiert reagiert hätte.
    http://www.medien-gerecht.de/2009/01/14/einsatz-von-akismet-verstoesst-gegen-datenschutz/

    Meine Meinung dazu ist, dass Deutschland es tatsächlich bald fertig gebracht haben wird, sich internettechnisch zu einem Dritte Welt Land zu etwickeln, nur leider dürfte das, was ich denke, völlig irrelevant sein.

    Da sich solche Meldungen häufen, wäre es mal an der Zeit, dass die Rechtslage für .com Blogger geklärt wird, denn Akismet läßt sich soweit ich weiß nicht abstellen.(?)

    LG vivi

  • Avatar von Unbekannt

    Ja, vielen Dank für die Erklärung. Jetzt, da die Funktion zum Abschalten implementiert ist, kann ich erstmal die Kommentarfunktion wieder freigeben. Wenn dann Double-Opt-In verfügbar ist, werde ich auch das Plugin wieder nutzen!

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