DSGVO und WordPress Free Tarif

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo zusammen!

    Ich habe 2016/2017 einen Reiseblog geschrieben und dazu WordPress benutzt. Ohne eigenen Hoster, ohne eigene Domain, ohne Installation. Einfach nur über den Browser. Im Free Tarif. Für Freunde und Bekannte daheim und Interessierte.

    Im Mai habe ich dann versucht, mich in die Materie der DSGVO einzulesen. Irgendwann wurde mir das zu kompliziert und ich habe den Blog vor Inkrafttreten der Verordnung erstmal geschlossen.

    Mittlerweile vermisst der kleine Leserkreis den Blog und ich würde ihn gerne wiederbeleben.

    Google ich danach, wie man WordPress DSGVO-konform macht, kommen zig Hinweise auf Plugins und Neuerungen, die aber offensichtlich nur in Bezahl-Tarifen bzw. über die Version 4.9 verfügbar sind. Ich finde sie in meiner Menüführung jedenfalls nicht.

    Jetzt meine Frage:

    Ist es im Free Tarif überhaupt möglich, einen einfachen, nicht kommerziellen Reiseblog DSGVO-konform zu gestalten?

    Ich weiß z.B. überhaupt nicht, wo die Server stehen oder ob/was WordPress mit den Mailadressen/IP-Adressen macht, die beim Bestellen des Newsletters hinterlassen werden oder wie da Reichweiten gemessen werden.

    Hier noch einige Infos zum Blog, wie er aussah/in Zukunft aussehen sollte:
    – öffentlich und über Suchmaschine auffindbar
    – Reiseberichte mit Text und Fotos
    – Suchfunktion, Menü mit Kategorien/Schlagwörtern (Länder, Orte)
    – Impressum/Datenschutzinformation/Kontaktformular
    – Newsletteroption über den „Blog folgen“ Button
    – eventuell Kommentarfunktion
    – keine Gravatar-, Facebook- oder sonstige Verbindungen/Teilen- oder Like-Buttons
    – keine Affiliate-Programme
    – keine gesponsorten Beiträge

    Vielen Dank und viele Grüße
    Frank

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo,
    dieses Thema schlug natürlich Anfang des Jahres hohe Wellen.
    Hier ist ein langer Thread mit vielen Links zum Thema WordPress und DSGVO:
    https://de.forums.wordpress.com/topic/adv-vertrag-fur-bdsg-bundes-datenschutz-gesetz/
    Grundsätzlich ist die Situation mit der kostenlosen Variante von WordPress.com nicht recht zufriedenstellend, weil eigentlich ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gebraucht wird, WordPress diesen aber anscheinend nur an zahlende Kundschaft rausrückt. Andererseits habe ich noch nie von Abmahnungen o.ä. gegenüber Betreibern von privaten, nicht-kommerziellen Blogs gehört bzw. gelesen. Tatsächlich kann man auch argumentieren, dass die DSGVO für diese Art Webseiten gar nicht zuständig ist.
    Schöne Grüße Chris

  • Avatar von Unbekannt

    Hier noch ein neuerer Support-Beitrag in englisch:

    Your WordPress.com Site and the GDPR

  • Avatar von Unbekannt

    Vielen Dank, Chris!

    Dürfte ich mich mal an deiner Vorbemerkung zum Datenschutz orientieren?

    Gruß
    Frank

  • Avatar von Unbekannt

    Klar, kein Problem. Schöne Grüße Chris

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