Gewerblich

  • Avatar von Unbekannt

    Ich habe mich bei wordpress angemeldet. In den Bedingungen steht das man seinen Blog nicht gewerblich nutzen darf, sofern ich das richtig verstanden habe. Da stelle ich mir doch die Frage, warum ein Herr Marcus J. Oswald in seinem Blog http:// diegalerie.wordpress.com/ (blaulicht und graulicht) folgende Preisliste veröffentlicht.

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    A. TARIFE im Detail – Für Bürger und Normunterworfene

    * Ad 1. Presseaussendung (auf Basis Textvorschlag, 300 bis 400 Wörter): 120 Euro (zzgl. 20% Ust)
    * Ad 2. Gerichtssaalbericht zum Fall (Länge: 400 bis 500 Wörter): 150 Euro (zzgl. 20% Ust.)
    * 2.a. Bei Vertagung der Folgebericht: 100 Euro (zzgl. 20% Ust.)
    * 3. “Trocken”-Bericht zu Fall, Vorermittlung, Wiederaufnahme (ohne Gerichtssaal):
    * 3.a. Ein Telefonat zum Fall (20 Minuten): kostenlos
    * 3.b. Ein Treffen und Besprechung zum Fall im Caféhaus (60 Minuten): 60 Euro (zzgl. 20% Ust.)
    * 3.c. Aktenstudium (Kopie wird von B&G gemacht): 100 Euro (zzgl. 20% Ust.)
    * 3.d. “Trocken”-Bericht (Länge: 600 bis 800 Wörter): 150 Euro (zzgl. 20% Ust.)

    Summe: 3.a bis 3.d. = 310 Euro (zzgl. 20% Ust. )
    (Sie können auch Komponenten weglassen, etwa 3.b.)
    * 4. “Paket Trocken-Bericht” (qualifizierter Vorbericht zum Fall) plus Gerichtssaalbericht in ganz Österreich (für einen Verhandlungstag). Hier analysiert der Experte in seiner unnachahmlichen Art Hintergründe und unrunde Ecken im Fall: 400 Euro. (zzgl. 20% Ust.)

    (Bei Vertagung gilt 2.a.)
    * 5. “Komplettkampagne”: Preis auf Anfrage, je nach Arbeitsumfang. Volumen zwischen 800 und 1.000 Euro. “Komplettkampagnen” sind die Königsdisziplin und umfassen eine Serie von etwa 5 Berichten (Vorberichte plus Gerichtssaal in Bild und Text). Im Paket enthalten: Aktenstudium und Besprechungen.

    Choreografierte, maßgeschneiderte “Komplettkampagnen” unter der zeitlich abgestuften Medienregie von Marcus J. Oswald haben das Ziel, die Öffentlichkeit energisch zu manipulieren. Sie werden nur bei wichtigen, große, öffentlichkeitswirksamen Fällen, nach Übermittlung aller Aktenunterlagen in Kopie und auf Basis von Vorauskassa zum Kampagnenstart durchgeführt.
    * 6. Die “Fallwebseite”: Bau einer Fallwebseite zum Fall samt Optimierung wird wegen Auftragsauslastung derzeit nicht gemacht. Wichtige Fälle finden auf dieser Webseite bessere Präsenz als in einzelnen Sonderwegen.

    Die Tarifliste gilt, wenn der Bürger etwas will.

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    B. SONDERTARIFE im Detail – Für Anwälte und Professionisten

    Wenn der Anwalt “etwas vom Fachmann will”, etwa, dass man seinen Fall sorgsam begleitet und gewissenhaft publiziert, werden abgestuft 5 – 7 % vom Gesamthonorar der Letztabrechnung zum Fall an den Herausgeber von “Blaulicht und Graulicht” fällig.

    * Bei kleinen Anwaltshonoraren bis 5.000 Euro sind es 7 %, also bis zu 350 Euro Honorar an den Herausgeber für Berichterstattung zum Fall.
    * Bei größeren Strafrechtsfällen oder langwierigen Zivilrechtsfällen mit Anwaltshonoraren bis zu 10.000 Euro liegt das Honorar für die umfassende Berichterstattung bei 6,5 %, also bis zu 650 Euro.
    * Bei sehr hohen Anwaltshonoraren bis zu 15.000 Euro nach Endabrechnung liegt das Honorar an die Webseite für begleitende, umfassende Berichterstattung in Text und Bild bei 6 %, also bis zu 900 Euro.
    * Bei ganz hohen Anwaltshonoraren bis zu 20.000 Euro nach Endabrechnung liegt bei gewünschter, begleitender Berichterstattung das Honorar für diese Webseite bei 5,5 %, also bis zu 1.100 Euro.
    * Bei jedem äußerst hohen Anwaltshonorar nach Endabrechnung in einer Causa über 20.000 Euro (berechnet bis zu 30.000 Euro) liegt das Honorar für die begleitende, sorgsame Berichterstattung in den diversen Etappen in Text und Bild bei 5 %, also bis zu 1.500 Euro.

    Der Stufenbau der Honorierung des Einsatzes dieser Webseite für einen Fall hängt davon ab, wer den Auftrag gibt.

    Will der Bürger die Berichte, gilt Preismodell A. Dann steht der Bürger im Mittelpunkt und der Anwalt kommt im Text kaum vor. Dieses Preismodell ist preisgünstiger.

    Will der Anwalt eine umfassende, objektive Berichterstattung zum dauerhaften Nutzen und Nachlesen auf Knopfdruck in “Google”, steht der Anwalt und seine Leistung im Mittelpunkt. Preismodell B ist höherwertiger und ein Pauschalmodell. Warum, muss nicht ausgesprochen werden: Der Arbeitsaufwand ist extrem hoch, einen Fall zu beschreiben. 6.000 Anwälte in Österreich gehören zu den Spitzenverdienern. Sie wissen daher, was zu tun ist.

    (Tarifliste 1/2009 hebt Liste 1/2008 auf)

    Auf Einhaltung dieser Tarifliste muss Wert gelegt werden, da sonst fördernde Berichterstattung nicht möglich ist. Der Erhalt der Webseite “Blaulicht und Graulicht” wurde kostenintensiv.

    Konto:
    BAWAG (Oswald), BLZ 14.000, KTO 6910.811.280
    Marcus J. Oswald (Koordination)

    [Tarife zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2009]
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    Abgesehen davon, dass Herr Oswald nachweislich seine Einnahmequelle bei keinem Finanzamt gemeldet hat, wenn das keine Gewerbsmässgkeit ist, was das sonst.
    Kann mir jemand sagen, warum kann der Eine Bestimmungen von WordPress ignorieren und der Andere nicht ???
    Mit freundlichen Grüssen
    Johann Binder

    Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).

  • Avatar von Unbekannt

    Wir sind ein Anwenderforum. Hier schreiben also Nutzer zu Nutzern. Wir können hierbei also nicht helfen.

    Am besten weisen Sie Herrn Oswald per Mail/Kommentar darauf hin. Wenn er darauf nicht reagiert, steht es ihnen frei eine Beschwerde abzugeben ( http://en.wordpress.com/complaints/ ).

    Bei Millionen von Blogs in den unterschiedlichsten Sprachen wird nicht jedes einzeln auf rechtliche Unbedenklichkeit (nach dem Gesetz des einzelnen Landes womöglich!) geprüft. Das wäre auch gar nicht möglich.

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Danke für Ihren Tip
    MfG
    Johann Binder

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