Haftung für Bloginhalt
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Hi,
auf meinem Blog http://kuriosewelt.wordpress.com/ schreibe ich mit 2 Freunden zusammen. Einer dieser Freunde hat nun einen Artikel geschrieben und Angst davor, dass die Leute von http://www.consultingdigital.com/ ihn jetzt irgendwie für irgendwas anklagen können, nur weil er geschrieben hat, dass ER es schwachsinnig findet, dass die Betreiber von http://www.consultingdigital.com/ grundstücke im meer verkaufen, und man sich dann z.B. Sealord of Atlantik Max Mustermann nennen kann.Ich wollt jetzt einfach wissen, ob das einfach nur Schwachsinn ist, was er erzählt, oder ob es eine tiefere Bedeutung hat.
MfG
NicoDer Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).
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Ich bin kein Jurist und kann keine Rechtsberatung geben, aber solange in dem Artikel keine offensichtliches Unrecht steht (Aufruf zur Gewalt, unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik, etc.), dann gilt die Meinungsfreiheit.
http://en.wordpress.com/freedom-of-speech/
http://de.wikipedia.org/wiki/MeinungsfreiheitÜble Nachrede:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.htmlGruß, Torsten
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Das heißt, solange ich in einem Artikel schreibe „meiner Meinung nach ist…“ Ist das in Ordnung, solange ich nichts von den folgenden Punkten schreibe?
* der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
* die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
* die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
* die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
* die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
* der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.(Von Wikipedia)
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Ich würde mich da nicht an Formulierungen aufhängen. Auch ohne dieses „meiner Meinung nach“ kann es eine Meinungsäußerung sein und auch mit dieser Formulierung kann es z.B. eine Beleidigung sein. Dies entscheidet (zumindest im deutschen Recht) nur ein Richter, nachdem man verklagt wurde.
Die Frage ist also eher, ob einer der Punkte zutrifft. Seid Ihr Konkurrenten des Unternehmens? Ist es beleidigend? Behauptet ihr etwas, was nachweislich nicht stimmt?
Gruß, Torsten
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Keiner der Punkte trifft zu :-) . Dann kann ich meinen Freund sich endlich wieder enspannen!
Gruß, Nico
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