Impressum

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo,
    ich habe heute meinen Blog eröffnet und wollte wissen, ob ein Impressum nötig ist und wenn ja, was muss und sollte darin stehen?

    Lieben Gruß

    Arne

    Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).

  • Avatar von Unbekannt

    Ich bin zwar kein Mod, aber ich antworte trotzdem ;)
    Ist denke ich nicht nötig. Außerdem hinterlässt du den Seitennutzer ja sowieso, wenn du den Blog so nutzt, wie es vorgesehen ist.
    Was nicht ausschließt, dass du eins machen kannst. Und rein gehören tut auf jeden Fall dein Name und deine Email. Und wenn du willst deine Anschrift, etc.

  • Avatar von Unbekannt

    Das ist so leider falsch.

    Es gibt zwei Gesetze, die sich mit der Impressumspflicht befassen:

    Paragraph 5 Telemediengesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

    Und Paragraph 55 Rundfunkstaatsvertrag:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag

    Ausführliche Erläuterung, wann eine Impressumspflicht existiert findest Du in der Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

    In den oben verlinkten Gesetzen steht auch, was für Angaben verpflichtend sind.

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Werd mich morgen mal näher damit beschäftigen.

    Lieben Gruß

    Arne

  • Avatar von Unbekannt

    Auf meiner Seite wird „Impressum“ angezeigt, ich finde jedoch nirgends eine Möglichkeit, dieses zu bearbeiten? Help please!

  • Avatar von Unbekannt

    Das ist ein Übersetzungsproblem, siehe:
    http://translate.wordpress.com/list.php?s=Impressum

    Wahrscheinlich hast Du die Widgets noch nicht selbst geändert, so dass das Standard-Set des Themes benutzt wird. Unter anderem die Sektion „About“ (falsch übersetzt mit Impressum), die die Blog-Beschreibung beinhaltet (standardmäßig „Just another WordPress.com weblog“).

    Die einfachste Lösung wäre also, wenn du die Widgets selber setzt und kein „About“-Widget benutzt.

    Und die Untertitel-Zeile (Tagline) ändern:
    http://en.support.wordpress.com/settings/general-settings/

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo,

    ich habe jetzt ein Impressum eingesetzt. Nun komm ich gleich zu meiner nächsten Frage:
    Ich möchte natürlich das der Text auch nur auf der Impressumseite zu sehen ist. Leider schaff ich das nicht…
    Ich habe auch meine Schwierigkeiten, Texte die ich schreibe in das Blog zu übertragen. Leider bin ich Anfänger und dies ist mein erstes Blog…

    Meine Blogadresse lautet:
    http://mupfels.wordpress.com

    Eigentlich bräuchte ich jemanden, der mir das genau erklärt….so mit Bildchen und so…hihi….aber ich werd mich schon durchbeissen

    Danke für eure Bemühungen
    LG
    Arne

  • Avatar von Unbekannt

    Du hast dein Impressum als Artikel angelegt. Das macht nicht so viel Sinn, weil folgende Artikel das Impressum jetzt von der Startseite „verdrängen“. Besser ist es, wenn Du das Impressum als Seite anlegst. (Seiten – neu anlegen).

    Anleitungen findest Du hier:
    http://en.support.wordpress.com/pages/

    Oh, und du hast eine alte Adresse als Webseite in deinem Pofil eingetragen …

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    So, vielen Dank, ich glaube ich habs geschafft…die Adresse hab ich auch geändert.

    Ich habe nun einfach den Artikel gelöscht und schwupps war der Text im Impressum, wo er auch hingehört.

    Ich werd auf jedenfall weiter nerven, bis ich mich besser auskenne..

    Nochmals danke für die Geduld mit mir

    LG
    Arne

  • Avatar von Unbekannt

    Gerne!

    Einfach ein bisschen in den Support-Seiten lesen und ausprobieren. Dann klappt das schon … Wenn Du nicht weiterkommst (aber auch bitte nur dann ;-) gerne hier wieder Fragen stellen!

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Der Paragraf besagt:

    „(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien (…)“

    Damit die Informationspflicht greift müssen meiner Ansicht nach die Kriterein

    1. Geschäftsmäßigkeit
    2. und/ oder gegen Entgelt angeboten
    3. sowie ein Telemedium

    gegeben sein.

    Kriterium 1 & 2 dürften aber bei den meisten Blogs doch nicht gegeben sein, oder täusche ich mich?

    Hinzu kommt, dass der Dienstanbieter doch nicht = dem Blogger ist, oder!?

  • Avatar von Unbekannt

    Die spannende Frage ist, was „geschäftsmäßig“ eigentlich bedeutet. Und da sind sich auch Juristen nicht einig. Reicht ein Affiliate-Link zum Amazon-Partnerprogramm schon aus, um geschäftsmäßig zu sein? Oder ein Link zu seinem DaWanda-Shop? Oder der Link zum Xing-Profil?

    Tatsächlich sind rein private, familiäre Blogs nicht impressumspflichtig. Aber was das genau bedeutet, weiß keiner. Womöglich entscheidet *dein* Richter, dass privat/familiär nur bei Passwort geschützten Blogs vorliegt, die also einen eingeschränkten Nutzerkreis haben. Wer weiß?

    Wie sich die Tatsache auswirkt, dass die Server in den USA stehen ist auch recht unklar.

    Ich halte es da wie mit meinem Sicherheitsgurt. Nur weil ich ihn noch nie gebraucht habe, finde ich nicht, dass er unnötig ist und gebe daher ein Impressum an:
    http://netztaucher.wordpress.com/impressum/
    Für alle, die sich inspirieren lassen möchten.

    Gruß, Torsten

  • Avatar von Unbekannt

    Ich finde, dass es kaum ein angebot gibt, was nur persönlichen und famliären zwecken dient. Ein Blogger hat meistens eine Meinung, die er kundtut.
    also:

    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    das hieße du hast eine seite über eure Haustiere oder geburtstagsfeiern.., so wie etwa die communities, die ausschließlich übers private feiern und so auslassen.

    „Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.“

    also das werden schon sehr wenige seiten sein. aber eine überprüfung findet meiner ansicht nach nicht statt, es sei denn, ein abmahnanwalt braucht dringend wieder geld.

    grüße

    petra

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