Impressum auf meinem Blog mit Postadresse?
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Hallo,
brauche ich auf dem oben genannten Blog eine Postadresse im Impressum?
Ich verdiene damit ja kein cent Geld.Danke!
Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).
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Wurde schon öfter gefragt:
https://de.forums.wordpress.com/topic/impressum-notig-who-is-who
https://de.forums.wordpress.com/topic/impressum-ja-oder-nein
https://de.forums.wordpress.com/topic/impressum-auf-meiner-wordpress-siteKurzfassung:
Ja, weil laut Rundfunkstaatsvertrag Blogs unter „meinungsbildende Inhalte“ fallen und somit ein Verantwortlicher mit Anschrift genannt werden muss. Aber da Du kein Gewerbe betreibst, fehlt der Mitbewerber der dich dafür abmahnen oder verklagen könnte. (siehe letzten Link oben) Daher ist es laut Udo Vetter vom Lawblog unwahrscheinlich, dass dein fehlendes Impressum Konsequenzen nach sich zieht. Mal abgesehen davon, dass der amerikanische Serverstandort die Sache bestimmt juristisch nicht einfacher macht.(Das ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist! Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen …)
Gruß, Torsten
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Danke Torsten, ich wollte halt nur nicht meine Privatadresse angeben, im internet.
Meinst du das ich immer noch beruhigt schalfen kann, wenn ich meinen Blog in anderen BLogrolls finde und auch dort erwähnt werde? -
Natürlich kannst du dann noch ruhig schlafen!
Wenn du nicht möchtest, dass dein Blog „öffentlich“ ist, könntest du in den Einstellungen die Suchmaschinen ausschließen (Google und andere Dienste finden dich dann nicht – steht zumindest so da).
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Ich habe da jetzt stehen Suchmaschinen blockiert – aber wenn ich bei Google die URl eigebe fidnet Google mit trotzdem – naja nicht so schlimm aber die Frage ist ob ich jetzt so mit meinem BLog weiter Bloggen darf/kann?
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Wenn andere Blogs dich verlinken, dann findet dich Google trotzdem. Im Zweifel über den anderen Blog.
Aber warum solltest nicht ruhig schlafen können? Martin, wie ich Moderator hier im Forum, hat auch kein Impressum … und schläft glaube ich ganz gut damit ;-)
Gruß, Torsten
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… und schläft glaube ich ganz gut damit ;-)
Tut er. *lol* Wobei ich anmerken möchte, dass ich mittels eingebundenem Kontaktformular zumindestens die Möglichkeit einer elektronischen Kontaktaufnahme anbiete, wenn auch nicht so, wie in §6,2 TDG gefordert.
Diese Möglichkeit würde ich auf alle Fälle anbieten, damit man unbürokratisch mit dir Kontakt aufnehmen kann. Entweder eben durch Angabe einer E-Mailadresse oder wenn diese nicht öffentlich einsehbar sein soll, dann über das schon erwähnte Kontaktformular.
Gruß, Martin
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