Impressum / Datenschutzerklärung notwendig bei wordpress.com Subdomains?
-
Für gewöhnlich sind bei Blogs und Websites Impressum und Datenschutzerklärung vorgeschrieben. Wie ist jedoch die (deutsche) Rechtslage für wordpress.com-Subdomains (keine eigene Domain, sondern z. B. https://justcreativeactivism.wordpress.com)? Reicht hier die Datenschutzerklärung von WordPress oder muss man eine eigene verfassen?
-
Das ging mal durch das Forum, ich weiß aber nicht, ob es noch aktuell ist:
Paragraph 5 Telemediengesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.htmlUnd Paragraph 55 Rundfunkstaatsvertrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/RundfunkstaatsvertragAusführliche Erläuterung, wann eine Impressumspflicht existiert findest Du in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/ImpressumspflichtIn den oben verlinkten Gesetzen steht auch, was für Angaben verpflichtend sind.
Ein Startpunkt für Österreich und Schweiz ist die Wikipedia-Seite:
https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Recht_in_.C3.96sterreich
https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Recht_in_der_SchweizWordPress.com ist zwar eine US-Firma, aber wer in Deutsch und für ein deutschsprachiges Publikum schreibst, der muss sich auch an deutsches (bzw. analog Österreicher bzw. Schweizer) Gesetz halten.
-
Danke für die vielen Links! Zwei Dinge sind mir da aber noch unklar…
1) Gibt es denn nun eine Sonderregelung für WP-Subdomains? Genau genommen gehört mir die Website ja nicht…
2) Im §5 TMG Abs. 1 ist mir da noch etwas aufgefallen. „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (…)“
Ich schreibe aber auf meinem Blog nicht geschäftsmäßig, biete definitiv nichts gegen ein Entgelt an und verdiene allgemein kein Geld damit (habe auch nicht vor, das einzuleiten). Gilt dann überhaupt Impressumspflicht?
- Das Thema ‘Impressum / Datenschutzerklärung notwendig bei wordpress.com Subdomains?’ ist für neue Antworten geschlossen.