Kostenloses WordPress.com-Angebot in D nicht mehr rechtssicher?

  • Avatar von Unbekannt

    Liebes Forum,

    jüngst ist am LG Berlin ein Urteil ergangen, das es jedem Nutzer/ jeder Nutzerin auch des kostenlosen WordPress.com-Angebots auferlegt, stets dafür zu sorgen, dass die Werbeanzeigen korrekt markiert sind, und zwar auf Deutsch, nicht auf Englisch.

    Ich nehme an, dass Automattic dafür sorgt, dass auch in anderen Ländern die von ihnen geschalteten Anzeigen korrekt dargestellt und markiert werden.
    Allerdings lassen sich diese Scripte mit Sicherheit auch überlisten.

    Es gibt Grund zur Annahme, dass die klagende Partei dieses Verhalten erzwungen hat. Richter/innen kennen sich mit IT in den meisten Fällen nicht besonders gut aus und glauben zunächst mal den Anwälten.
    Da es sich um eine „Racheklage“ handelt (das gab der Anwalt der klagenden Partei frei zu, wenn auch nicht mit diesen Worten), musste man _irgendwas_ finden, um den hier Beklagten zu ärgern. Dieser hatte ursprünglich wegen E-Mail-Spammings und rechtswidriger Verwendung seiner Daten geklagt. Dazu bald an anderer Stelle mehr.

    Ich selbst konnte das beklagte Verhalten nicht oder nicht auf einfachem Wege reproduzieren.
    Selbst mit deaktivierter deutscher Sprache im Browser und einem amerikanischen Proxy bekam ich damals und bekomme ich heute die Anzeigen korrekt markiert.
    Soll heißen: Der/die „normale Nutzer/in“ wird keineswegs in die Irre geführt, wie die klagende Partei behauptet.

    Wenn das Urteil so stehen bleibt, steht jeder, der/ die das kostenlose Angebot von WordPress.com in Deutschland nutzt, mit einem Bein in der Abmahnfalle.

    Daher meine Fragen und Bitten:
    – Ist hier jemandem bekannt, dass es mit den Werbeanzeigen auf WordPress.com in Deutschland schon einmal Schwierigkeiten gab? Wie sind Eure Erfahrungen?

    (Ich nehme an, dass es ziemlich trivial ist, das korrekt zu programmieren, und dass Automattic ein Interesse daran hat, ihr Angebot auch in Deutschland rechtskonform anzubieten. Schließlich geht es um Tausende Nutzer und die damit erzielten Werbeeinnahmen.)

    – Bitte versucht in verschiedenen Browsern und bei ausgeschalteten Script- und Adblockern diese oder Eure Seiten aufzurufen. Wird die Werbung korrekt angezeigt? Könnt Ihr fehlerhaftes Verhalten reproduzieren, wenn ja, wie?

    – Gibt es Programmierer, vielleicht auch von Automattic in Deutschland oder den USA, die sich zu diesem Thema äußern würden?

    Wenn das Urteil so stehenbleibt, kann man von der Verwendung von WordPress.com in seiner kostenlosen Variante nur abraten. Das lässt sich wahrscheinlich auch auf andere Dienste übertragen, die ihr kostenloses Angebot mit Werbung finanzieren. Das ist m. E. eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, da niederschwellige Angebote so nicht mehr gefahrlos genutzt werden können. (Insbesondere, wenn man sich gegen illegales Verhalten großer Firmen wehrt und damit ins Fadenkreuz gerät.)

    Die fraglichen Seiten befinden sich noch hier, werden aber, um dem Urteil vorerst gerecht zu werden, demnächst abgeschaltet:
    https://jedentagberlin.wordpress.com
    und
    https://bonck.wordpress.com.

    Das Verhalten müsste sich aber auch mit dem eigenen kostenlos gehosteten Blog überprüfen lassen.

    Ich bin auf Euer Feedback gespannt.

    Grüße
    Boris

    Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo,
    meine Fragen dazu:
    Wie lautet das diesbezügliche Aktenzeichen?
    Von wann ist das Urteil?
    Was ist mit „korrekt markiert“ gemeint?
    Schöne Grüße Chris

  • Avatar von Unbekannt

    Der Blog bonck.wordpress.com. hat keine Datenschutzerklärung und könnte deshalb kostenpflichtig abgemahnt werden…

  • Avatar von Unbekannt

    Wie lautet das diesbezügliche Aktenzeichen?
    Von wann ist das Urteil?
    Was ist mit „korrekt markiert“ gemeint?

    Es ist das AZ 52 O 161/19 vom 28. Juli 2020.

    Korrekt markiert soll heißen „Werbung“ und nicht „Advertisement“ o. ä.
    Siehe hier: https://www.dropbox.com/s/95d2xil070y5y99/Screenshots-complaint.pdf

  • Avatar von Unbekannt

    Hier taucht das übliche WP-Banner am unteren Bildschirmrand auf zu Datenschutz und Cookies. Bei dir nicht?

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo,
    was Schwierigkeiten mit Anzeigen angeht, hier im Forum beschwert man sich gelegentlich über Anzeigen mit erotischem Inhalt. Sonst wüsste ich nicht. Die meisten dieser Anzeigen sind ziemlicher Müll.
    Die Anzeigen auf meinen Seiten werden weit überwiegend mit „Anzeige“ überschrieben und sind darunter mit dem Link „Die Anzeige melden“ versehen. Zwischen den Kommentaren unter einigen Posts tauchen manchmal die gleichen Anzeigen mit dem Link „Report this Ad“ auf.
    Das Urteil scheint noch nicht veröffentlicht zu sein. Oder hast du einen Link?
    Der WP-Banner am unteren Bildrand und die von Liegeradler genannte Datenschutzerklärung sind nicht das gleiche.
    Schöne Grüße Chris

  • Avatar von Unbekannt

    Die Anzeigen auf meinen Seiten werden weit überwiegend mit „Anzeige“ überschrieben und sind darunter mit dem Link „Die Anzeige melden“ versehen. Zwischen den Kommentaren unter einigen Posts tauchen manchmal die gleichen Anzeigen mit dem Link „Report this Ad“ auf.

    Das klingt schon mal dem Problem ähnlich. Wenn das verbreitet ist, würde das auf ein Problem beim Betreiber hinweisen, oder nicht?
    Kannst du mir einen Screenshot von einem Beispiel schicken?

    Grüße
    Boris

  • Avatar von Unbekannt

    Was viele nicht wissen und genau da liegt oftmals das Problem:

    Wer auf seiner Webseite Werbung schaltet, völlig gleich ob er ein kostenloses Blog nutzt, muss eine Datenschutzerklärung mit entsprechenden Klauseln als auch ein Impressum besitzen und genau das haben sehr viele nicht. Den Werbung gilt im 1. Blick immer als Einnahmequelle des Webseitenbetreibers, da nicht sofort erkenntlich ist, dass die Werbung wegen einer kostenlosen Nutzung eines Blogs geschaltet wurde …

    Sie denken fälschlicherweise, weil sie keine Einnahmen erzielen, benötigen sie diese Seiten nicht. Dabei ist die Datenschutzerklärung nicht als „Rechtsgrundlage“ zu verstehen, sondern als „Informationsseite“ für die Webseitenbesucher (was geschieht mit meinen personenbezogenen Daten, was macht die Webseite, haben sie Tracker, Analysetools usw.) und das Impressum dient als „sofortigen Kontakt“ zu den Verantwortlichen.

    Aber das sie einen Urteil gesprochen haben, weil es auf Englisch statt Deutsch hinterlegt wurde, halte ich für eher seltsam. Denke das geht es insbesondere um die Hashtags, die gerne von den „Influencern“ genutzt werden und darum, dass Werbung von Beginn an klar gekennzeichnet sein müssen und nicht versteckt in einem normalen Beitrag.

    Würde auch gerne mal ein Link sehen, denn so könnten wir uns nur etwas zusammenreimen …

  • Avatar von Unbekannt

    Tja, um diese „klare Kennzeichnung“ geht es wohl. Und anscheinend reichte der Richterin die Aufmachung nicht aus.

    Es gibt ein Urteil, das Bannerwerbung ohne Kennzeichnung erlaubt: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_5-W-1012_Bannerwerbung-im-Randbereich-eines-Internetauftritts-zulaessig.news15606.htm

    Und auch im WP-Fall könnte man argumentieren, dass das ausreichend getrennt bzw. vor allem erkennbar ist. Selbst die Richterin sagte das in der mündlichen Verhandlung. Keine Ahnung, weshalb sie sich umentschied.
    Das Kammergericht könnte das lockerer sehen, aber das ist mit weiteren Kosten und Risiko verbunden.
    Wenn es hier juristisch fitte Nutzer gibt oder jemand jemanden kennt, der oder die das einschätzen kann, dann her mit den Tipps.

    Hier ist der relevante Teil des Urteils als Ausschnitt.
    Ja, es geht tatsächlich nur um das Englische.

  • Avatar von Unbekannt

    Oh man, dabei sind diese Wörter doch quasi schon „Eingedeutsch“. Ich meine, wir nehmen ja quasi alles aus dem Englischen und nutzen und die Webseiten sind voll damit :D

    Mal schauen ob es Rechtskräftig wird…

  • Avatar von Unbekannt

    Hier ist ein Screenshot.

    Hinweis: Dies ist kein Screenshot von meiner Website, sondern von einem anderen kostenfreien wordpress.com Blog.

    Tja, es sieht aus wie schlecht programmiert. Keine Ahnung, ob sich wp darauf einlässt, hier nachzubessern. Ich hab eigentlich den Eindruck, dass denen rechtliche Besonderheiten in Deutschland am sonstwo vorbeigehen.

  • Avatar von Unbekannt

    Hier ist noch ein Screenshot von der gleichen Website, hier sieht man, die Kennzeichnung normalerweise gehandhabt wird (rechtlich m.E. korrekt):

  • Avatar von Unbekannt

    Das Urteil wird rechtskräftig, wenn ihm nicht erfolgreich widersprochen wird.
    Ob das sinnvoll (Rechtssicherheit für andere Blogger schaffen) und machbar (Aussicht auf Erfolg, Prozesskostenrisiko) ist, versuche ich gerade zu eruieren, weshalb ich mich auch an die Bloggergemeinde wende.

    Es gibt durchaus Urteile, nach denen dieser eindeutige Hinweis nicht notwendig ist, und dass englische Begriffe ausreichend sind, z. B. hier (LG Hannover 23 O 5/17):
    http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE170037331&psml=bsndprod.psml&max=true

    Allerdings wurde genau diesem Urteil dann widersprochen (OLG Celle 13 U 53/17):
    http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE576642017&st=null&showdoccase=1

    „(b) Eine ausreichende Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks des streitgegenständlichen Beitrags fehlt aber jedenfalls deshalb, weil das Hashtag „#ad“ innerhalb des Beitrags nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

    12 Das Hashtag „#ad“ befindet sich vorliegend am Ende des Beitrags und dort an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags. Nach Überzeugung des Senats ist nicht damit zu rechnen, dass ein durchschnittliches Mitglied der Zielgruppe der beanstandeten Werbung das Hashtag an dieser Stelle zur Kenntnis nimmt.“

    Nun könnte man argumentieren, dass die Anzeigen hier zwar teilweise auf Englisch, dafür aber leicht erkennbar oberhalb er Anzeige gekennzeichnet sind.

    Leider aber gilt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, bzw. merkwürdig konservativen Entscheidungen gegenübergestellt.

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