Rechtliche Frage: Kommentare löschen

  • Avatar von Unbekannt

    Hallo

    Hätte da eine Frage, weiss nicht, ob ihr dazu überhaupt die richtigen Ansprechpartner seid und Bescheid weisst.

    Wie ist das, wenn jemand einen Kommentar in meinem Blog hinterlässt und irgendwann danach mit der Bitte an mich gelangt, die Kommentare zu löschen: bin ich dann rechtlich verpflichtet, dies zu tun? Ich meine, jeder sollte sich doch gefälligst vorher überlegen, was er schreibt, oder nicht? Wenn jeder hinterher ankommen würde und darauf pochen, dass ich seinen Kommentar wieder lösche, wo kämen wir dann da hin? In gut begründeten Fällen habe ich das aber schon getan.

    Gruss

    Barbara

    Der Blog bei dem ich Hilfe benötige heißt (nur für angemeldete Benutzer sichtbar).

  • Avatar von Unbekannt

    Du bist nicht verpflichtet dazu einen abgegebenen Kommentar zu löschen:
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    Außer wenn der Kommentar gegen geltendes Recht und/oder die Term of Service (AGB) von WordPress.com verstößt (also z.B. Aufruf zu Straftaten, Links oder Bilder von expliziter Gewalt, Pornographie, Bombenbau, etc.) – dann kann ggf. über eine Beschwerde bei WordPress.com auch ein Kommentar durch den Betreiber gelöscht werden. Ansonsten ist man immer auf die Mithilfe des Blogbesitzers angewiesen. Nur er oder sie kann einen Kommentar löschen und es ist allein seine Entscheidung ob es geschieht oder nicht.

    Gruß, Torsten

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