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Urheberrecht und angemessene Verwendung

WordPress.com ist eher eine Veröffentlichungs- als eine Filesharing-Plattform. Daher werden oft urheberrechtlich geschützte Materialien in Kommentaren, im Journalismus oder bei der Umwandlung des Materials in etwas Eigenes verwendet. Somit ist es wichtig, vor der Übermittlung einer DMCA-Mitteilung zu prüfen, ob die Art und Weise, in der das Material verwendet wird, unter die angemessene Verwendung („Fair Use“ gemäß US-Urheberrecht) fällt. Nach Abschnitt 512(f) des DMCA ist jede Person, die wissentlich falsche Angaben darüber macht, dass das Material oder die Aktivität eine Verletzung darstellt, haftbar für:

… alle Schäden, einschließlich Kosten und Anwaltsgebühren, die dem mutmaßlichen Rechtsverletzer, einem Inhaber eines Urheberrechts oder einem autorisierten Lizenznehmer eines Urheberrechts oder einem Dienstanbieter entstehen, der durch eine solche Falschdarstellung geschädigt wird, weil der Dienstanbieter sich bei der Entfernung oder Sperrung des Zugriffs auf das Material oder die Aktivität, das/die als rechtsverletzend bezeichnet wird, oder bei der Ersetzung des entfernten Materials oder der Beendigung der Sperrung des Zugriffs darauf auf diese Falschdarstellung stützt.

Bitte beachte, dass WordPress.com möglicherweise versuchen wird, die Kosten für diese Schäden einzuziehen. Wir haben Klagen gegen Urheberrechtsinhaber wegen der Übermittlung betrügerischer DMCA-Mitteilungen eingereicht und behalten uns das Recht vor, dies in Zukunft im Falle von Mitteilungen zu tun, die wir für unangemessen halten. Dies beinhaltet DMCA-Mitteilungen, die auf die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abzielen, die unserer Einschätzung nach unter die angemessene Verwendung fällt. Der vollständige Text zweier unserer Fälle ist hier und hierverfügbar. Aufgrund der Entscheidung in der Rechtssache Lenz gegen Universal musst du zusätzlich prüfen, ob die Verwendung von Material angemessen ist, bevor du eine Takedown Notice einreichst.

Was ist eine angemessene Verwendung?

Es gibt keine bindenden Regeln, wenn es darum geht, angemessene Verwendung zu definieren.Im Urheberrechtsgesetz sind jedoch vier Faktoren festgelegt, die Gerichte berücksichtigen müssen:

  1. Zweck und Art der Verwendung: Warum und wie wird das Material verwendet? Die Verwendung von Inhalten für Kritik, Kommentare, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Stipendien oder Forschung wird in der Regel als angemessen betrachtet. Darüber hinaus wird die Verwendung von Material in veränderter Form, d. h. in einer Weise, die dem Werk einen neuen Ausdruck, eine neue Bedeutung oder einen neuen Einblick verleiht, eher als angemessen angesehen als die exakte Reproduktion eines Werks. Darüber hinaus wird die Verwendung für gemeinnützige Zwecke gegenüber der kommerziellen Verwendung bevorzugt.
  2. Die Art des urheberrechtlich geschützten Werks: Ist das Original ein Tatsachenbericht oder eine Fiktion, veröffentlicht oder unveröffentlicht? Tatsachenberichte und veröffentlichte Werke sind weniger geschützt, sodass ihre Verwendung eher als angemessen betrachtet wird.
  3. Umfang und Erheblichkeit des verwendeten Teils in Bezug auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Werk: Wie viel des Materials wird verwendet? Wenn der „Kern“ (der einprägsamste oder bedeutendste Teil) oder der Großteil eines Werks nicht verwendet wurde, ist es wahrscheinlicher, dass die Verwendung als angemessen betrachtet wird.
  4. Auswirkung der Nutzung auf den potenziellen Markt oder Wert des urheberrechtlich geschützten Werks: Zielt die Nutzung auf einen anderen Markt/eine andere Zielgruppe ab? Wenn ja, ist es wahrscheinlicher, dass es sich um eine angemessene Verwendung handelt. Es ist wichtig zu beachten, dass Kritik und Parodie zwar einen Markt reduzieren können, aber aufgrund ihrer transformativen Natur trotzdem unter die angemessene Verwendung fallen können. Mit anderen Worten: Wenn die Kritik an einem Produkt Personen dazu bringt, das Produkt nicht mehr zu kaufen, zählt das gemäß dem Urheberrecht nicht als „Auswirkung auf den Markt für das Werk“.

Hier sind einige Ressourcen, die weitere Informationen zur angemessenen Verwendung enthalten:

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